Zertifizierter Ökokontobetreiber
Die Zertifizierung zum anerkannten gewerblichen Ökokontobetreiber vom Bayerischen Landesamt für Umwelt nach § 13 BayKompV habe ich im September 2020 abgeschlossen.
Es stehen ausreichend behördlich anerkannter Ökopunkte im Naturraum D59 sowie im Naturraum D61 bereit.
Die Maßnahmen werden wie vom Gesetzgeber gefordert mit Reallast und Dienstbarkeit zu Gunsten des Freistaates Bayern eingetragen. Durch dieses Vorgehen ist jeder Auftraggeber abgesichert.
Aus Wertpunkten werden Ökopunkte
Jede Art der Bewirtschaftung und eben auch der Nichtbewirtschaftung hat Ihren eigenen Stellenwert für das ökologische Gleichgewicht. Auf der Grundlage des entsprechenden Bundesgesetztes für Naturschutz (BNatSchG) wurde mit der Bayerischen Kompensationsverordnung ein Punktesystem ("Wertpunkte") erstellt, in der alle möglichen Nutungs- und Biotoptypen mit ihrem ökologischen Wert verzeichent sind, um das System des Ausgleichs transparent zu machen. Dies bildet die Grundlage für die Kompensation - das Soll (also die "Schulden") beim Bau im Außenbereich usw. ebenso wie das Haben ("Guthaben") durch die ökologische Aufwertung von Flächen.
Sowohl private oder gewerbliche als auch kommunale Bauträger müssen in bestimmten Fällen ihre Eingriffe in die Natur ausgleichen. Einige Beispiele für solche in die Umwelt eingreifenden Bautätigkeiten können sein:
- ein Landwird errichtet eine Maschinenhalle auf einem Acker
- eine Gemeinde plant den Ausbau einer Ortsumgehung
- durch eine Flurneuordnung werden Flächen intensiver bewirtschaftet
- der Betreiber einer Sand- und Schottergrube plant die Erweiterung des Abbaugebiets
- eine Maschinenfabrik plant den Neubau einer Fabrikationsanlage im Außenbereich ihrer Gemeinde
Durch die einmaligen und laufenden Kosten, die für die Aufwertung sowie für Pflege und Betreuung des ökologisch aufzuwertenden Objekts anfallen, können aus den Wertpunkte die relevanten Ökopunkte berechnet werden. Ökopunkte können auf einem Konto gesammelt werden, um diese später zu nutzen oder zu verkaufen.
Schutz von Natur und Umwelt
Das vorrangige Ziel des Naturschutzes ist es, Naturräume zu erhalten und die unberührte Natur zu beschützen. Können Eingriffe z. B. durch Bautätigkeiten nicht verhindert werden, müssen diese Beschädigungen an anderer Stelle durch Aufwertungen "gut gemacht" werden.
Seit dem 01. September 2014 gibt es durch die Einführung der Bayerischen Kompensationsverordnung eine einheitliche Regelung für diese Wiedergutmachungsleistungen, die eine einheitliche und nachvollziehbare Handlungsweise für alle beteiligten möglich macht.